Sanittsliegen Gemäß Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsstätten-Verordnung besteht in Ruheraumliegen ( § 31 Arbeitsstättenverordnung)
Arbeitnehmerinnen, die ihre
Ttigkeit vorwiegend im Stehen ausüben, sowie werdenden und stillenden Müttern muß geäß § 31 der Arbeitsstättenverordnung die Möglichkeit gegeben werden, in einem geeigneten Raum auf einer Liege
ausruhen zu können.
Untersuchungs- und Massageliege ( 39/49 Arbeitsstättenverordnung) Für Erste-Hilfe-Räume in
Ärztekrepp und Pflegetücher erhalten Sie günstig von uns |
Sanitätsliegen |
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Anfrage - Bestellung: Tel. 09123/96 282 65 Fax 09123/960677 |
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